Montag, 10. März 2014

Brüssel Öffentliche Vorladungen Im Fall “Das Volk gegen Jorge Bergoglio, Adolfo Nicolas Pachon, Justin Welby und weitere“

Der Internationale Common Law Gerichtshoft für Gerechtigkeit
Strafvollzugsabteilung, 
Brüssel
Öffentliche Vorladungen
Im Fall “Das Volk gegen Jorge Bergoglio, Adolfo Nicolas Pachon, Justin Welby und weitere“


Prozessliste Fall Nr. 31032014-001

Eine öffentliche Vorladung vor diesem Gericht zu erscheinen wird an diesem Tag 

Jorge Bergoglio, alias Pope Francis 1, Pontifex der Kirch von Rom
Adolfo Nicolas Pachon, alias Hauptgeneral des Jesuiten-Ordens
Justin Welby, alias Erzbischof von Canterbury der Kirche von England

Lasst diese Personen, ihre Agenten und die ganze Welt wissen, dass die hier genannten Parteien, Männer aus Fleisch und Blut, hiermit öffentlich verurteilt sind von der Zivilklageabteilung des Gerichts mit den folgenden Anklagepunkte:

1. Organisieren, Schützen und Begünstigen von Kindesvergewaltung, -folter und –handel durch ihre Körperschaften. Animieren und Anweisen ihrer Agenten und Bediensteten dasselbe zu tun.

2. Verletzung des Völkerrecht und die Nötigung ihrer Agenten und Bediensteten Hochverrat an ihre eigenen Nationen zu verüben.

3. Kriminelle Komplizenschaft in Mord, Vergewaltigung, Folter, Völkermord einer ungesagt riesigen Zahl von Kindern.

4. Kriminelle Verschwörung um diese Taten zu begehen und zu verbergen und Anweisung von anderen dasselbe zu tun.

Die hier beschuldigten Personen aus Fleisch und Blut sind hiermit als Hauptangeklagte gerichtlich vorgeladen. Sie müssen sich für ihre Verbrechen vor Gericht verantworten. Der Rechtsfall beginnt mit seinem Eröffnungs-Anhörungen am Montag, den 31. März 2014 in Brüssel.

Die Angeklagten wurden angewiesen an dieser Anhörung persönlich zu erscheinen oder durch ihre gesetzlichen Vertreter. Bei triftigen hinderlichen Gründen, müssen diese innerhalb von zehn (10) Tagen von heute an in einem Schreiben formuliert und vorgelegt werden.

Die Angeklagten sind weiterhin angewiesen, dass eine Verweigerung ihrer Antwort auf diese Vorladung hin oder eine Anfechtung der Anklagen, als stillschweigende Anerkennung ihrer Schuld interpretiert wird. Diese Handlung würde als „nolo contendere“ (nicht angefechtet) in die Prozessdokumentation eingehen.


Diese öffentliche gerichtliche Vorladung ist ausgestellt durch die Abteilung der vorsitzenden Magistrate der Strafvollzugsabteilung des Gerichtes am 3. März 2014 in Brüssel.
Die Angeklagten sind hiermit öffentlich bedient.


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Hauptvorsitzender (Originalunterschrift)
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Gerichtssekretär (Originalunterschrift)
Der offizielle Stempel des Gerichtes im original


Der Internationale Common Law Gerichtshof für Gerechtigkeit
Prozessliste Fall Nr. 31032014-001 – geführt in der Gerichtsregistratur, Brüssel – 03/03/2014